Förderprogramme zur Immobilienfinanzierung

Mit staatlicher Förderung stellen Sie die Finanzierung für den Bau Ihres Hauses auf verschiedene Säulen und sparen eine Menge Geld. Profitieren können Sie zum Beispiel von besonders zinsgünstigen Förderdarlehen der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Zinsen liegen hier meist unter den am Markt üblichen Konditionen.

Außerdem gewähren manche Banken sogar Zinsrabatte. Das Geld, das Sie vom Staat in Form von günstigen Förderkrediten und attraktiven Zuschüssen erhalten, können Sie für viele andere Ausgaben rund um den Hausbau einsetzen. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig darüber, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben und welche Fördermöglichkeit für Sie beim Hausbau in Frage kommt.  

Welche Fördermittel gibt es?

 Die KfW ist der wichtigste Träger staatlicher Förderleistungen. Die staatliche Förderbank unterstützt Sie bei Ihrem Bauvorhaben mit günstigen Krediten und Zuschüssen – ob Sie nun bauen, kaufen, sanieren oder modernisieren möchten.  
Für Eigenheimbesitzer hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ebenfalls interessante Fördermöglichkeiten im Programm.  
Auch die Riester-Förderung und verschiedene regionale Fördermöglichkeiten sind beim Hausbau interessant. Oft lassen sich die einzelnen Maßnahmen auch bestens miteinander kombinieren. 

Mit diesen Fördermitteln und Zuschüssen können Sie rechnen: 

KfW-Programme

Wohneigentumsprogramm (KfW-Programm 124)  

Mit dem Wohneigentumsprogramm unterstützt die KfW den Kauf und Bau von selbstgenutzten privaten Immobilien. Anspruch auf Förderung durch die langfristigen, zinsgünstigen Darlehen haben Privatpersonen unabhängig von Alter und Familienstand. 

  • maximaler Förderbetrag: 50.000 Euro  

  • das erste Jahr ist tilgungsfrei  

  • tilgungsfreie Anfangszeit von fünf Jahren ist möglich  

  • flexibel kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten 

Erfahren Sie mehr über die Programme Energieeffizient Bauen (153), Energieeffizient Sanieren (151,152), Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167), Photovoltaik (274), Erneuerbare Energien Speicher (275)…
Erfahren Sie mehr über das Programm Altersgerecht umbauen (159)…

Wie kann ich KfW-Fördermittel beantragen?

Die KfW-Bank vergibt ihre Darlehen nicht direkt, sondern ausschließlich über durchleitende Kreditinstitute. So können Sie Ihr Förderdarlehen bei Ihrer Hausbank oder ganz bequem direkt über uns beantragen. Sprechen Sie uns einfach an. Übrigens: KfW-Darlehen werden wie die meisten Baukredite in der Regel mit einem Eintrag der Grundschuld abgesichert. In Kombination mit einer Baufinanzierung durch ein von uns vermitteltes Kreditinstitut können Sie KfW-Darlehen über uns schon ab 5.000 Euro beantragen. Kredite ab 25.000 Euro lassen sich über ein einziges KfW-Produkt finanzieren. Bei jedem KfW-Darlehen gilt für Sie immer der günstigere Zinssatz. Das bedeutet: Egal, wie sich der Zinssatz zwischen dem Tag Ihrer Antragstellung und dem Tag der Genehmigung entwickelt – Sie bekommen in jedem Fall den niedrigeren Zinssatz.

Wer hat Anspruch auf BAFA-Förderung?

Anspruch auf Förderung haben nur Hauseigentümer, die schon vor dem 01.01.2009 einen Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet haben. Vor diesem Stichtag muss bereits eine Heizung in dem Gebäude vorhanden gewesen sein. 

Für Neubauten kommt nur die sogenannte Innovationsförderung in Frage. Diese ist auf größere Mehrfamilienhäuser und sogenannte Nichtwohngebäude ausgerichtet. 

Riester-Förderung

Im Jahr 2008 wurde das Konzept der staatlich geförderten Riester-Rente um die Eigenheimrente, den sogenannten „Wohn-Riester“ ergänzt. Wer den Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie mit einem Wohn-Riester-Darlehen finanziert, profitiert seitdem nicht nur von weniger Zinsen, sondern ebenso von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen. Der Grund: Mit dem „Wohn-Riester“ will der Staat den Immobilienbesitz als zusätzliche private Altersvorsorge fördern. Vor allem für junge Familien, die sich mit einem Eigenheim fürs Alter absichern wollen, ist der Wohn-Riester eine interessante Option.    

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