Grundschuld

Die Grundschuld zählt, wie die Hypothek, zu den Pfandrechten an Grundstücken und dient damit der Absicherung von Immobilienfinanzierungen. Auch die Grundschuld wird in Abt. III des entsprechenden Grundbuches eingetragen, wodurch die Bank ein Verwertungsrecht erhält, falls Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Im Gegensatz zur Hypothek, kann die Grundschuld auch für zukünftige Forderungen als Kreditsicherheit verwendet werden und erlischt nicht automatisch mit Rückzahlung der Forderung. Das ist der Hauptgrund, warum heutzutage überwiegend Grundschulden und keine Hypotheken als Kreditsicherheit gewählt werden. Dadurch ersparen Sie sich die Kosten für Löschung und Neueintragung. Zusätzlich kann eine Grundschuld an einen neuen Gläubiger / ein anderes Kreditinstitut abgetreten werden somit als Kreditsicherheit weiterverwendet werden.