Energieausweis - Das sollten Sie wissen! - immo-finanzcheck.de


Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes oder einer Wohnung. Er gibt Auskunft über den tatsächlichen bzw. mutmaßlichen Energieverbrauch. Auf diese Weise werden die auf dem Immobilienmarkt angebotenen Objekte vergleichbar – der Energieausweis stellt damit einen großen Vorteil für interessierte Mieter und Käufer dar. Doch auch, wer mit Blick auf mögliche energiesparende Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen mehr über sein Wohneigentum erfahren möchte, findet im Energieausweis alle wichtigen Informationen.

Ist der Energieausweis Pflicht?
Sowohl beim Verkauf eines Hauses als auch bei der Vermietung ist der Energieausweis Pflicht. Er muss dem Käufer bzw. Mieter spätestens bei Abschluss des Vertrags vorgelegt werden. Für unter Denkmalschutz stehende Häuser, kleine Gebäude mit einer maximalen Nutzfläche von 50 Quadratmetern und Ferienhäuser, die nicht regelmäßig genutzt, beheizt bzw. gekühlt werden, ist der Energieausweis hingegen nicht verpflichtend.
Es gibt zwei Arten des Energieausweises. Worauf ist dabei zu achten?
Es gibt sowohl den verbrauchsbasierten als auch den bedarfsbasierten Energieausweis. Dem verbrauchsbasierten und in der Erstellung günstigeren Energieausweis liegt eine Auswertung des individuellen Energieverbrauchs der Bewohner innerhalb der letzen drei Jahre zugrunde. Dem bedarfsbasierten Energieausweis gehen eine technische Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage voraus. Seine Werte sind nutzerunabhängig und aussagekräftiger. Je nach Art enthält der Energieausweis relevante energetische Kennwerte und Modernisierungsempfehlungen.

Welche Rolle spielt die Energieeinsparverordnung (EnEV)?
Die EnEV regelt, was der Energieausweis im Einzelnen leisten muss. Seit ihrer Novellierung im Jahr 2014 enthält der Energieausweis auch die Energieeffizienzklasse eines Hauses. Die Einteilung reicht von A+ (niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch). Zum 1. Januar 2016 ist eine neue Stufe der Energiesparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Formal gilt zwar weiterhin die EnEV 2014, für Neubauten haben sich die energetischen Anforderungen allerdings deutlich verschärft. So wurden die Anforderungen an den Primärenergiebedarf um 25 Prozent angehoben. Auch die Wärmedämmung des Neubaus muss um 20 Prozent effizienter sein.
Wie hoch sind die Kosten?
Der bedarfsorientierte Energieausweis ist aufwendiger zu erstellen und verursacht mit rund 300 Euro grundsätzlich mehr Kosten als der verbrauchsorientierte Energieausweis. Ein verbrauchsorientierter Energieausweis kostet im Schnitt rund 100 Euro.
Wie kann ich einen Energieausweis beantragen?
Einen Energieausweis können Sie nur bei ausgewiesenen Experten beantragen. Möchten Sie einen Energieausweis erstellen lassen, wenden Sie sich zum Beispiel an einen qualifizierten Energieberater, Architekten oder Bauingenieur.