Altersgerechtes Wohnen

Anspruch auf die Förderung „Altersgerecht umbauen“ (KfW-Kredit 159) hat, wer eine bereits barrierefrei umgebaute Wohnimmobilie erwerben möchte oder wer in seinem Eigenheim oder seiner Mietwohnung für Barrierefreiheit sorgen will. Förderberechtigt sind Privatpersonen unabhängig von Alter und Familienstand.

Einen rückzahlbaren Investitionszuschuss bietet die KfW in ihrem Programm 455 privaten Eigentümern alternativ zum zinsgünstigen Kredit an. Anspruch besteht bei der Kombination von Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz.

 

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