Wohnrecht

Das Wohnrecht gibt einer, oder mehreren Personen das Recht dauerhaft in einer Immobilie, oder einem festgelegten Anteil davon zu leben. Die Besonderheit: der Berechtigte ist nicht der Eigentümer. I.d.R gilt das Recht lebenslang. Der Berechtigte hat allerdings kein Recht auf Nutzung (z.B Obst aus dem Garten).