Teilungserklärung

Eine Teilungserklärung erfolgt durch den Grundstückseigentümer gegenüber dem Grundbuchamt. In der Teilungserklärung wird geregelt, dass ein Haus in verschiedene Wohnungen geteilt wird, die voneinander getrennt sind. Mit der Teilung werden für jede Wohnung einzelne Wohnungsgrundbücher angelegt. Durch die Teilung besteht die Möglichkeit, dass die Wohnungen getrennt voneinander belastet oder veräußert werden können. Zusätzlich ist in der Teilungserklärung geregelt, welche Gebäudeteile Sonder-, Gemeinschafts- oder Teileigentum ist, zum Beispiel bezüglich Kellerräume, Garagen oder der Gartennutzung.