Prolongation oder Umschuldung - Definition

Sollte nach der vertraglich vereinbarten Zinsbindung Ihres Darlehensvertrages noch eine Restschuld offenbleiben, haben Sie die Möglichkeit die Restschuld abzulösen. Möchten Sie dies nicht komplett aus Eigenmitteln bestreiten, können Sie das Darlehen zu einem anderen Institut umschulden. Lassen Sie sich vom bisherigen Institut ein neues Angebot unterbreiten und schließen dort einen weiteren Darlehensvertrag ab, nennt man dies auch Prolongation. Es ist also eine Vertragsverlängerung, welche durchaus andere Konditionen beinhalten kann.