Nominalzins / Sollzins

Der Begriff Nominalzins wurde bereits 2010 durch Sollzins abgelöst.

Der Sollzins stellt die vertraglich fixierten Kosten eines Instituts dar, welche der Darlehensnehmer für das Darlehen zahlen „soll“. Der Sollzins wird immer anhand der aktuellen Restschuld berechnet, daher sinken die absolut gezahlten Zinsen mit fortlaufender Tilgung.