Hypothekendarlehen

Alle Darlehen, die grundpfandrechtlich abgesichert werden, nennt man Hypothekendarlehen. Der Kreditnehmer tritt dabei das Recht an z.B. einer Immobilie an einen Darlehensgeber ab. Im Rahmen einer Baufinanzierung trägt sich z.B. eine Bank eine Grundschuld in einem Grundbuch ein. Heutzutage wird umgangssprachlich auch Baudarlehen gesagt.