Grundbuch

Das Grundbuch ist ein beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse an einem Grundstück darlegt. Auskünfte über die Größe eines Grundstückes, der Nutzungsart und auch der Eigentumsverhältnisse, können dem Grundbuch entnommen werden. Zusätzlich können im Grundbuch Lasten, Beschränkungen und Rechte vermerkt sein. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, auf die Richtigkeit der Angaben kann also vertraut werden. Jeder kann ein Grundbuch über das zuständige Amtsgericht einsehen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. als Käufer).