Eigenheimzulage / Baukindergeld
Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung, die jedoch zum 01. Januar 2006 abgeschafft wurde. Das Baukindergeld ist eine neue Eigenheimzulage und soll den Bau oder den Kauf eines Hauses bzw. einer Wohnung erleichtern. Das Baukindergeld steht rückwirkend zum Anfang 2018 zur Verfügung. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Es spielt keine Rolle, ob es sich um ein leibliches Kind oder ein adoptiertes Kind handelt. Folgende Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) müssen eingehalten werden:
Anzahl Kinder Jahreseinkommen max. Höhe Baukindergeld über 10 Jahre
1 Kind 90.000 EUR 12.000 EUR
2 Kinder 105.000 EUR 24.000 EUR
3 Kinder 120.000 EUR 36.000 EUR
4 Kinder 135.000 EUR 48.000 EUR
Die Auszahlung des Baukindergeldes erfolgt jährlich.
Mit Ummeldung bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro und einer Frist von 6 Monaten, können Sie das Baukindergeld bei der KfW beantragen. Als Nachweise benötigen Sie den Einkommensteuerbescheid des vor- und vorvorletzten Jahres, die Meldebescheinigung und einen aktuellen Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Bundesregierung die Möglichkeit das Baukindergeld zu beantragen, bis Ende 2020 befristet hat.