Darlehensvertrag

Ein Darlehensvertrag ist ein Vertrag mit dem Ziel Geld über einen definierten Zeitraum zu verleihen. Dabei verpflichtet sich der Kreditgeber, in der Regel ein Bankinstitut, dem Schuldner die vereinbarte Summe zur Verfügung zu stellen und er Schuldner wiederum verpflichtet sich zur Rückzahlung dieses Betrages. Die wichtigsten Inhalte das Vertrages sind: Nettokreditbetrag, soll und effektiver Jahreszins, Tilgungshöhe, Höhe und Anzahl der Rückzahlungsraten, Gesamtbetrag aller Teilzahlungen, zu bestellende Sicherheiten, Zinsbindungszeitraum, Ausweisung der Restschuld nach Zinsbindung und sonstige Vereinbarungen wie zum Beispiel das Recht auf Sondertilgungen oder Tilgungssatzwechsel. Die gesetzlichen Grundlagen für ein Darlehensvertrag finden sich im BGB §488.