Bereitstellungszinsen

Im Rahmen eines Neubaus werden Darlehen oftmals über einen längeren Zeitraum von der Bank zum Abruf bereitgestellt. Vorab kann der Darlehensnehmer diesen Abrufzeitraum genau definieren, sodass er für die Bereitstellung keine Gebühr, also keine Zinsen anfallen. Dies gilt i.d.R. für einen Zeitraum von ca. 12 Monaten. Sollte danach noch ein Teil des Darlehens bei der Bank verbleiben, muss der Darlehensnehmer Bereitstellungszinsen auf den noch nicht abgerufen Anteil zahlen.