Wohnungseigentumsgesetz

Dieses Gesetz regelt alle Rechten und Pflichten innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Mehrfamilienhäuser werden meist durch das Wohneigentumsgesetz geteilt, sodass festgelegt ist, wem welche Anteile gehören. Diese werden dann Wohnungen, oder nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen/Flächen, oder aber auch Gemeinschaftsflächen zugeordnet.