Wegerecht

Das Wegerecht wird im Grundbuch verankert und erlaubt es einen Geh- oder Fahrtweg auf einem Grundstück zu nutzen, welches dem Berechtigten nicht gehört. Dies kann z.B. nötig sein, wenn eine Immobilie in zweiter Reihe gebaut wurde. Oftmals muss der Eigentümer dann das Grundstück der in erster Reihe gebauten Immobilie überqueren.