Vorfälligkeitsentschädigung

Durch eine vorzeitige / außerplanmäßige (Teil)Rückzahlung eines Darlehens, entgeht der Bank ein Teil der zukünftigen Zinserträge. Als Ausgleich für den entstehenden Schaden, berechnet und verlangt die Bank von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung, auch genannt Vorfälligkeitsentgelt. Bei der Berechnung wird wie folgt vorgegangen:

-Verlust der entgangenen Zinserträge bis zum Ende der Zinsbindung

abzüglich:
- ersparte Verwaltungskosten für die Bank
- ersparte Risikokosten für die Bank
- Zinsen für eine alternative Anlage der Bank für den Zeitraum bis zum eigentlichen Zinsbindungsende

= Vorfälligkeitsentgelt

Üblicherweise wenden die Banken bei der Berechnung des Vorfälligkeitsentgeltes die sogenannte Aktiv-Passiv-Methode an. Dabei werden die vereinbarten Zahlungsströme des bisherigen Vertrages mit den Zinserträgen eines Vertrages verglichen, der zum aktuell gültigen Zinsniveau, abgeschlossen werden würde. Die Differenz aus der Berechnung ist dann die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung.

Tipp: Sprechen Sie uns gerne an. Mit unserem Vorfälligkeitsrechner geben wir Ihnen gerne eine Orientierung mit welcher Vorfälligkeitsentschädigung Sie zu rechnen haben.