Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt erteilt und bestätigt, dass der Käufer seine Grunderwerbsteuer beglichen hat. Nach Abschluss eines Immobilienkaufvertrages meldet der Notar den Verkauf an das zuständige Finanzamt, welches dem Käufer anschließend den Grunderwerbsteuerbescheid zustellt. Nach Zahlung der Steuer bescheinigt das Finanzamt dem Notar den Erhalt. Erst danach kann der Notar die Umschreibung des Eigentums auf den Käufer beantragen.