Sondereigentum

Kauft man eine Immobilie, welche von anderen durch eine Teilungserklärung geteilt wird, so erwirbt man Sondereigentum, sowie Gemeinschaftseigentum. Das Sondereigentum (z.B. eine Wohnung) gehört einzig und allein dem Käufer. Hierzu gehören unter anderem alle Räume der Immobilie, nicht tragende Innenwände, ein in sich abgeschlossener Tiefgaragenstellplatz, oder Balkone. Das Sondereigentum wird in der Teilungserklärung genaustens definiert.