Kaufvertrag

Die rechtliche Grundlage für den Immobilienerwerb ist der Immobilienkaufvertrag. Anders als bei normalen Rechtsgeschäften muss dieser immer notariell beurkundet werden.  Wichtig ist, dass man mit Unterzeichnung des Kaufvertrages nicht direkt Eigentümer des Objektes ist. Dies ist erst der Fall, wenn der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen wurde. Hierfür liefert der Kaufvertrag die entsprechende Basis. Wichtige Inhalte des Vertrages sind: Vertragsparteien, Grundbuchdaten des Objektes, Kaufpreis, Fälligkeit, Regelungen zur Nebenkostenabrechnung, bekannte Sachmängel, Gewährleistungsregelung, wirtschaftlicher Übergang, Bevollmächtigungen des Notars und seinen Mitarbeiter zur Eintragung der Grundschulden.