Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage wird im Rahmen der langfristigen Erhaltung des Marktwertes festgelegt. So entsteht eine Rücklage, die bei anstehenden Reparaturen oder Modernisierungen von der Eigentümergesellschaft genutzt werden kann. Beim Verkauf einer Wohnung geht der eingezahlte Wert der Rücklage an den Käufer über. Meist ist die Rücklage im monatlichen Hausgeld inbegriffen.