Grundstück

Als Grundstück bezeichnet man einen räumlich exakt abgetrennten Teilbereich der Erdoberfläche. Dieser Teil ist im Bestandsverzeichnis des jeweiligen Grundbuches eingetragen. Fest verbundene Gebäude sind rechtlich als wesentlicher Bestandteil eines Grundstückes anzusehen und gehören damit auch zur Sicherheit im Rahmen einer Grundschuldbestellung.