Grundsteuer

Eine der ältesten bekannten Steuerarten ist die Grundsteuer. Sie ist eine Substanzsteuer und muss von jedem Eigentümer einer Immobilie entrichtet werden. Sie wird auf das Eigentum sowie die Bebauung von Grundstücken, also auch auf Erbbaurechte, erhoben.

Die gesetzlichen Regelungen sind im Grundsteuergesetz nachzulesen. Es gibt keine einheitlichen Regelungen über die Höhe der Steuer, sie wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Das zuständige Finanzamt legt die Steuer für ein Jahr fest. Sie wird quartalsmäßig vom Eigentümer bezahlt. ­