Grundschuldbestellung

Damit das finanzierende Institut eine Grundschuld in das Grundbuch eintragen kann, wird der Darlehensnehmer eine Grundschuldbestellung erhalten. Im Rahmen eines Notartermins kann diese vom Notar beurkundet werden. I.d.R. erhält das finanzierende Institut danach eine Grundschuldbestellungsurkunde, sowie das aktuelle Grundbuch direkt vom Notar und kann danach eine Auszahlung des Darlehens vornehmen.