Grundbuchauszug

Im Grundbuch sind alle Informationen eines Grundstückes in Bezug auf die geographische Lage, der Größe, den Eigentumsverhältnissen und eingetragenen Rechten und Lasten zusammengefasst. Es ist ein öffentliches Register, welches im jeweiligen Grundbuchamt der Stadt geführt wird.  Ein Grundbuch gliedert sich in 5 Teile. Auf dem Deckblatt sind das zuständige Amtsgericht, der Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblattes zu finden. Das Bestandsverzeichnis zeigt die Lage sowohl in Form der Adresse wie auch die Angaben zum Flur und Flurstück. Zudem enthält es die Angabe zur Größe. In Abteilung I findet sich der oder die Eigentümer. Die Lasten und Beschränkungen sind in Abteilung II eingetragen. Grundpfandrechte stehen in Abteilung III. Einsicht in das Grundbuch darf der Eigentümer oder Personen mit nachweislich berechtigtem Interesse halten.