Eigentumswohnung

Bei dem eher umgangssprachlichen Begriff der Eigentumswohnung handelt es sich um ein Wohnungseigentum, welches das Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Haus mit mehreren Wohneinheiten darstellt. Gemäß dem Wohneigentumsgesetz wird in einer Teilungserklärung das Sondereigentum an der Wohnung selbst, wie auch der Miteigentumsanteil an gemeinschaftlichen Flächen wie zum Beispiel dem Treppenhaus oder Gartenflächen festgelegt. Diese Teile sind untrennbar miteinander verbunden. Man kann also das Wohnungseigentum an einer Wohnung nicht ohne die Miteigentumsanteilen veräußern. Bei Teileigentum handelt s sich um Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumlichkeiten wie zum Beispiel Büroflächen.