Bürgschaft

Wenn man allein keine Baufinanzierung seitens einer Bank genehmigt bekommt, kann man auf einen Bürgen zurückgreifen. Ein Bürge ist nicht gleichzusetzen mit einem zweiten Antragsteller, denn letzterer kann im Falle einer Zahlungsverzögerung oder Zahlungsaussetzung sofort in die Pflicht genommen werden. Ein Bürger hingegen wird von der Bank erst angesprochen, wenn keine Zahlungen mehr eingehen. Mit einer Bürgschaft verpflichtet man sich für die Verbindlichkeiten des Hauptdarlehensnehmers einzutreten und diese, wenn nötig zu begleichen.