Abtretung

Wird im Rahmen einer Umschuldung der Restschuld die bisherige Grundschuld einer Bank an eine neue Bank überschrieben, so nennt man dies Abtretung. Hierzu stellt die bisherige Bank eine Abtretungsbewilligung aus. Die neue Bank übernimmt also die Grundschuld und steht anschließend als neuer Gläubiger im Grundbuch.