Abgeschlossenheitsbescheinigung

Sind mindestens zwei Wohneinheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geteilt, so gibt es eine Bescheinigung darüber, welcher Anteil bzw. Raum zu welcher Wohneinheit gehört. Hierzu gehören auch z.B. Keller- oder Speicherräume. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann bei einer Bauaufsichtsbehörde beantragt werden.