Häufig gestellte Fragen

Aus den Erfahrungen mit tausenden Kunden im Jahr wissen wir, dass es eine Reihe von Fragen rund um Immobilie und Finanzierung gibt, die immer wieder auftreten. 

Die 5 wichtigsten Fragen zum Ablauf

Unmittelbar nach der Finanzierungsanfrage werden Sie von einem unserer Berater kontaktiert, der Ihnen bis zum Darlehensabschluss, zur Darlehensauszahlung und darüber hinaus als Ansprechpartner rund um Ihre Finanzierung zur Verfügung steht. 

Die Bank benötigt für Ihren Finanzierungsantrag einige Unterlagen. Diese unterteilen sich in a) persönliche Unterlagen und b) Unterlagen zur Immobilie. Zu den persönlichen Unterlagen zählen Ihr Darlehensantrag, aktuelle Gehaltsnachweise/Rentenbescheide, die Lohnsteuerbescheinigung, Einkommensteuererklärungen und –Bescheide der letzten 2 Jahre, sowie Vermögens- bzw. Eigenkapitalnachweise. Bei Selbständigen Antragstellern kommen zusätzlich die Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre hinzu. Die Unterlagen zur Immobilie erhalten Sie vom Verkäufer/Makler, dazu zählen beispielweise Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Flurkarte, Ansicht, Schnitt, Grundbuchauszug, Kaufvertragsentwurf und Fotos der Immobilie. 

Die Bearbeitungszeit ist von der Komplexität Ihres Antrages, der Darlehenssumme und der jeweiligen Bank abhängig. Oftmals ist eine Genehmigung innerhalb einer Woche möglich.

Die gesetzliche Widerrufsfrist für Darlehensverträge liegt bei 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit können Sie von der Finanzierung zurücktreten, sofern der Kauf nicht zustande kommt. Daher empfehlen wir, dass der Notartermin für die Kaufvertragsbeurkundung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist stattfindet. Nach Ablauf der Widerrufsfrist verlangt die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung von Ihnen. Der optimale Ablauf sieht wie folgt aus:  

1.Finanzierungsantrag  

2.Finanzierungszusage 

3.Notartermin für Kaufvertragsbeurkundung und Grundschuldbestellung 

4.Darlehensauszahlung/Kaufpreiszahlung und Übergabe der Immobilie  

Die 5 häufigsten Fragen zum Thema Sanierung/Renovierung/Modernisierung

Grundsätzlich können Renovierungsmaßnahmen bei einem Hauskauf mitfinanziert werden. Hier haben die Banken jedoch unterschiedliche Rahmenbedingungen. Oftmals werden lediglich wertsteigernde Maßnahmen akzeptiert, dazu zähen z.B. die Erneuerung eines Daches, der Austausch von Fenstern oder die Erneuerung einer Heizungsanlage. Dinge wie neue Tapeten, Böden oder Einrichtungsgegenstände werden hingegen meist nicht im Rahmen der Baufinanzierung mitfinanziert. Dazu bieten wir Ihnen aber gerne einen separaten Ratenkredit an.

In aller Regel ja, da es sich um einen zweckgebundenen Kredit handelt, den Ihnen die Bank zu besonders günstigen Konditionen anbietet. Als Nachweise dienen zum Beispiel Rechnungen von Handwerks- und/oder Baufirmen.

Die Maßnahmen sollten zeitnah nach dem Kauf der Immobilie stattfinden, in der Regel innerhalb eines Jahres. Zu beachten sind dabei auch die Bereitstellungszinsen, die die Bank für das Darlehen veranschlagt. Meist sind das 0,25% für den noch nicht ausgezahlten Darlehensbetrag. 

Insbesondere die KfW bietet verschiedene Fördermöglichkeiten. Das KfW-Wohneigentumsprogramm fördert den Kauf für selbstgenutzte Immobilie und bietet dafür attraktive Konditionen. Weitere Programme der KfW fördern energieeffiziente Bau- oder Sanierungsmaßnahmen, hier sind insbesondere die Tilgungszuschüsse der KfW zu erwähnen. Auch der altersgerechte Umbau (z.B. Bad- und Sanitäranlagen oder generell ein barrierefreier Umbau) wird von der KfW gefördert. Für nähere Informationen und bei der Suche nach den für Sie geeigneten KfW-Fördermöglichkeiten, stehen Ihnen unsere Berater gerne zur Verfügung. 

In solchen Fällen berechnet die finanzierende Bank eine Nichtabnahmeentschädigung für den nicht benötigten Darlehensbetrag. Oftmals und insbesondere bei geringen Abweichungen, verzichten die Banken auf eine Nichtabnahmeentschädigung. Trotzdem sollte der Finanzierungsbedarf daher möglichst genau ermittelt werden. 

Die wichtigsten Fragen zur Kreditsicherheit

Grundsätzlich unterscheidet man bei den Kreditsicherheiten zwei Arten von Sicherheiten, diese lauten Personal- und Realsicherheiten. Bei Personalsicherheiten haftet, wie der Name sagt, die Person. Eine gängige Form der Personalsicherheiten ist die Bürgschaft. Hier verpflichtet sich die Person (Bürge) für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einzustehen. Realsicherheiten sind jedoch die häufigste Form der Kreditsicherheit, insbesondere im Rahmen der Baufinanzierung. Bei Realsicherheiten haften Vermögensobjekte, beispielsweise eine Immobilie in Form einer Grundschuld, für die Verbindlichkeiten als Kreditsicherheit. 

Im Rahmen einer Hausfinanzierung ist es üblich, dass das Haus für die Bank als Kreditsicherheit dient. Dazu wird zugunsten der Bank eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen.  

Die Kosten für eine Grundschuldeintragung teilen sich auf in Notargebühren und Gebühren für die Eintragung beim zuständigen Amtsgericht. Die Gebühren für eine Grundschuldeintragung sind einheitlich geregelt und orientieren sich an der Grundschuldhöhe. Die Kosten liegen zwischen 0,8 und 1,0% der Grundschuldhöhe. 

Wenn die Kaufimmobilie als Kreditsicherheit nicht ausreicht oder Sie in den Genuss von besonders günstigen Konditionen kommen möchten, bietet sich eine Zusatzsicherheit an. Eine Zusatzsicherheit kann beispielsweise über eine weitere Immobilie dargestellt werden oder auch durch die Abtretung/Verpfändung von Bankguthaben oder Versicherungsverträgen. Weiterhin ist auch die Mitverpflichtung von Dritten, also ein weiterer Darlehensnehmer, als zusätzliche Sicherheit möglich.

Sobald das Darlehen bei der Bank vollständig zurückgezahlt ist, haben Sie gegenüber der Bank das Recht auf Löschung oder Übertragung der Grundschuld. Durch eine Löschungsbewilligung kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden. Grundsätzlich ist es aber auch möglich, dass die Grundschuld bestehen bleibt, da diese für einen zukünftigen Finanzierungsbedarf wiederverwendet werden kann. So sparen Sie sich die Kosten für eine eventuelle Neueintragung.

Die 5 wichtigsten Fragen zum Thema Sondertilgung

Eine Sondertilgungsoption bietet Ihnen die Möglichkeit, neben den festgelegten monatlichen Raten, das Darlehen zusätzlich im Rahmen der eingeräumten Option, also außerplanmäßig zu tilgen. Oftmals werden Steuererstattungen oder Sonderzahlungen vom Arbeitgeber für eine jährliche Sondertilgung der Darlehen verwendet. Wichtig: Die Sondertilgung ist ein Recht, keine Pflicht und bietet Ihnen Flexibilität für eine schnellere Rückzahlung. 

Oftmals ist eine Sondertilgungsoption kostenfrei enthalten und gilt für die Dauer der Zinsbindung. Hier gibt es aber von Bank zu Bank Unterschiede. Wenn die Sondertilgungsoption mit einem Zinsaufschlag verbunden ist, liegt dieser meist bei 0,05% - 0,10%. 

Eine Sondertilgung können Sie als einfache Überweisung zugunsten des Darlehens buchen. Auch ein Dauerauftrag für regelmäßige Sondertilgungen ist möglich.  

In der Regel ist die Sondertilgung auf 5% pro Kalenderjahr begrenzt und bezieht sich auf die ursprüngliche Darlehenssumme aus dem jeweiligen Darlehensvertrag. Für noch mehr Flexibilität bieten Banken auch Sondertilgungen bis 10% oder sogar bis zu 100% pro Kalenderjahr. Gerne beraten wir Sie bei der Suche nach dem passenden Finanzierungsprodukt. Zusätzlich haben Sie zehn Jahre nach vollständiger Darlehensauszahlung ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§489 BGB). 

Die Rate ändert sich durch eine Sonderzahlung nicht. Sie zahlen weiterhin die vertraglich festgelegte Monatsrate. Sofern Sie eine Tilgungssatzänderung vereinbart haben, können Sie, im Rahmen dieser Option, eine Änderung der Monatsrate vornehmen. 

Die wichtigsten Fragen zu Beginn eines Finanzierungsvorhabens

Hier verweisen wir gerne auf unseren Budgetrechner, mit dessen Hilfe Sie unter Angabe Ihres monatlichen Einkommens und Angabe des vorhandenen Eigenkapitals, Ihre mögliche Finanzierungssumme berechnen können. Als Faustformel gilt, dass der höchstmögliche Darlehensbetrag ungefähr bei Ihrem 110-fachen Nettoeinkommen liegt. Für eine genaue Betrachtung stehen unsere Berater gerne zur Verfügung. 

Als grobe Faustformel gilt, dass die maximale Monatsrate 35-40% des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigt.  

Eine Finanzierungszusage, trotz Probezeit, ist grundsätzlich möglich. Manche Banken geben trotz Probezeit eine Finanzierungszusage, zahlen die Darlehensmittel jedoch erst mit Ablauf der Probezeit aus. Weniger problematisch ist eine Probezeit, wenn es einen weiteren Darlehensnehmer gibt, dessen Einkommen für die Finanzierung ausreicht und sich nicht mehr in der Probezeit befindet.  

Eine Finanzierung, trotz befristetem Arbeitsvertrag, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Außerdem gibt es bestimmte Berufsgruppen, für die befristete Arbeitsverträge absolut üblich sind. Das gilt beispielsweise für Soldaten, Professoren, Ärzte und wissenschaftliche Mitarbeiter. Sprechen Sie uns dazu gerne an. 

Ein negativer Schufa-Eintrag macht es Ihnen schwerer, einen Finanzierungspartner zu finden. Hier ist eine Gesamtbetrachtung, insbesondere bezüglich des Einkommens und des vorhandenen Eigenkapitals, erforderlich. Auch der Hintergrund und die Höhe des negativen Eintrags in der Schufa spielen eine Rolle.  

Ja, das ist grundsätzlich möglich, jedoch gibt es einige Voraussetzungen. Die finanzierende Immobilie sollte sich in Deutschland befinden und Sie sollten Ihr Einkommen in Euro beziehen. Zusätzlich müsste Sie eine in Deutschland lebende Person mit Hilfe einer Postzustellungsvollmacht vertreten.  

Besitzen Sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder gelten hier Befristungen?Hier gibt es von Bank zu Bank unterschiedliche Voraussetzungen. Grundsätzlich ist eine Finanzierung auch mit befristeter Aufenthaltserlaubnis möglich. 

Die 5 häufigsten Fragen zu Förderdarlehen

Insbesondere fördert die KfW den Neubau von Immobilien, welche die Voraussetzungen eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus erfüllen. Neben Neubaumaßnahmen gilt das außerdem für die entsprechende Sanierung von Bestandsimmobilien. Zusätzlich gibt es Förderprogramme für Einzelmaßnahmen, beispielsweise für einen altersgerechten Umbau. Wichtig: Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen!  

Die KfW fördert Sie, wenn Sie eine Wohnimmobilie (Bestandsimmobilie) sanieren oder Sie Ersterwerber von einem Neubau sind, der die entsprechenden KfW-Standards erfüllt. Eine Voraussetzung für die KfW-Förderung ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz. 

Neben der KfW, die bundesweit fördert, gibt es regionale Fördermöglichkeiten. Diese Fördermöglichkeiten sind von Ihrer Region in Ihrem Bundesland abhängig. Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl verschiedener Fördermöglichkeiten behilflich.  

Insgesamt sind Tilgungszuschüsse von bis zu 48.000 EUR möglich. Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard Ihrer Immobilie nach Sanierung/Neubau ausfällt, desto höher der Tilgungszuschuss.

Mit Abschluss der Maßnahmen müssen Sie diese, mit Vorlage der entsprechenden Rechnungen, beantragen. Zusätzlich ist die Bestätigung nach Durchführung Ihres Experten für Energieeffizienz / KfW-Sachverständigen erforderlich. 

Die häufigsten Fragen zum Thema Eigenkapital/Eigenleistung

Als Eigenkapital bezeichnet man klassischerweise Ihr Bankguthaben, beispielsweise auf Tagesgeldkonten, Sparkonten oder sonstigen Konten, welches den bei der Bank zu finanzierenden Anteil reduziert. Je mehr Eigenkapital Ihnen als Fundament Ihrer Finanzierung zur Verfügung steht, desto günstiger fallen die Zinsen für die Finanzierung aus.

Eigenleistungen, oft auch Muskelhypothek genannt, sind Leistungen, die insbesondere bei Neubauvorhaben oder auch Sanierungs- bzw. Renovierungsvorhaben eine Rolle spielen. Berechnungsgrundlage sind dabei Stundenlöhne von Handwerkern, die Sie sich sparen, indem Sie bestimme Maßnahmen in Eigenregie durchführen. In der Regel muss der Bank dazu aber nachgewiesen werden, dass die Eigenleistungen von Personen durchgeführt werden, die entsprechende handwerkliche Qualifikationen vorweisen können. 

Ja. Eigenleistungen sind eine Art Eigenkapital, welches die Beleihung und damit den Zinssatz für Ihr Finanzierungsvorhaben positiv beeinflussen kann. 

Zum einen fallen Notar- und Grundbuchkosten an. Diese werden mit insgesamt 2% veranschlagt. Zusätzlich und abhängig vom jeweiligen Bundesland, müssen Sie eine sogenannte Grunderwerbsteuer entrichten. In NRW liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,5%. Sofern ein Makler involviert ist, ist häufig auch noch eine Maklerprovision fällig. Die Nebenkosten bei dem Erwerb einer Immobilie werden oftmals unterschätzt. Oftmals liegen die Kaufnebenkosten in Summe bei 10% oder mehr, bezogen auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis. Sofern es sich bei Ihrem Vorhaben um ein Neubauvorhaben handelt, fallen zusätzlich noch weitere Nebenkosten an. Dazu zählen Kosten/Gebühren für den Bauantrag und die Baugenehmigung und auch Erschließungskosten. Zusätzliche Kosten können für erforderliche Versicherungen entstehen, beispielsweise einer Bauherrenhaftpficht. 

Grundsätzlich können die Nebenkosten mitfinanziert werden. Die allgemeine Empfehlung lautet aber, dass zumindest die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital erbracht werden (100%-Finanzierung). Wenn die Kaufnebenkosten mitfinanziert werden, hat das natürlich Auswirkungen auf den Zinssatz, Ihre monatliche Darlehensrate und die Laufzeit Ihrer Finanzierung. Hier bietet sich möglicherweise ein sogenanntes Nachrangdarlehen an. 

Ein Nachrangdarlehen kommt in Frage, wenn der Darlehensbedarf durch die erstrangige Finanzierung nicht gedeckt werden kann. Für die Bank bedeutet das ein höheres Risiko, weshalb ein Nachrangdarlehen auch höher verzinst ist. Ein Nachrangdarlehen kann beispielsweise als Eigenkapitalersatz genutzt werden und damit die Konditionen für das erstrangige Darlehen, welches auch den größten Anteil ausmacht, positiv beeinflussen. Es kann auch dann genutzt werden, wenn Ihr vorhandenes Eigenkapital nicht rechtzeitig zur Verfügung steht, beispielsweise als Vorfinanzierung eines noch nicht fälligen Bausparvertrages.

Die häufigsten Fragen zum Thema Zinssatz und Zinsbindung

Die Zinsbindung, oft auch Zinsfestschreibung oder Zinsbindungsfrist genannt, ist eine im Darlehensvertrag festgelegte Zeitspanne. Für diese Zeit sichern Sie sich den mit der Bank vereinbarten Zinssatz und sind von Änderungen am Zinsmarkt nicht betroffen. Das gibt Ihnen und auch der Bank Planungssicherheit für die vereinbarte Zeit.  

Viele Faktoren beeinflussen den Zinssatz. Insbesondere Ihre Bonität und das Eigenkapital spielen dabei eine Rolle. Zudem hat auch die Tilgungshöhe / Kreditlaufzeit einen Einfluss auf den Zinssatz. Viele unserer Finanzierungspartner vergeben außerdem Regionalrabatte und Rabatte für besonderes gute Energiestandards Ihrer Immobilie.  

Nein, Sie als Kunde können entscheiden, ob Sie eine feste Zinsbindung oder ein variables Darlehen wählen.  

Grundsätzlich sollte die Zinsbindung auf Ihre persönliche Situation, sowie Wünsche abgestimmt sein. Wenn Sie nach viel Sicherheit streben, bietet sich eine längere Zinsbindung oder ein Bausparprodukt an. Oftmals kann Ihr Finanzierungsbedarf auch in mehrere Bausteine aufgeteilt werden, sodass unterschiedlich lange Zinsbindungen miteinander kombiniert werden können. Lassen Sie sich hierzu gerne von unseren Finanzierungsexperten beraten. 

Bei einer außerplanmäßigen Rückführung eines Darlehens während der Zinsfestschreibung, berechnet die finanzierende Bank ein Vorfälligkeitsentgelt. Dieses Entgelt ist von verschiedenen Faktoren abhängig und wird von der Bank berechnet. Hierbei spielt unter anderem der ursprünglich vereinbarte Zinssatz, die Dauer der Zinsfestschreibung, die Restschuld und das dann gültige Zinsniveau eine Rolle. 

Unser Tipp: Lassen Sie die Berechnung des Vorfälligkeitsentgeltes von einer weiteren Stelle, z.B. der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt prüfen.

Die wichtigsten Darlehensarten

Das Annuitätendarlehen ist die klassische und häufigste Darlehensart. Die monatliche Darlehensrate (Annuität) bleibt hier gleich. Die Annuität besteht aus einem Tilgungs- und einem Zinsanteil. Durch die Tilgung verringert sich die Restschuld, die den Zinsanteil wiederum beeinflusst. Mit der Zeit steigt also der Tilgungsanteil, während der Zinsanteil kleiner wird. 

In Kombination mit einem Bauspardarlehen, können Sie sich mit einem Bausparvertrag schon jetzt günstige Zinssätze für die Zukunft / das Zinsbindungsende sichern. Dies bietet sich insbesondere in Niedrigzinsphasen an. Es gibt viele verschiedene Varianten. Gerne stehen Ihnen unsere Berater zur Verfügung, um die für Sie geeignete Variante zu wählen

Während der Laufzeit zahlen Sie lediglich die anfallenden Zinsen. Die Darlehensrückführung erfolgt in einer Summe und erst mit Fälligkeit zum Ende der Laufzeit.  

Die wichtigsten Fragen rund um die Immobilie

Ähnlich wie die Kaufnebenkosten sind Möbel oder Inventar nicht wertsteigernd. In der Regel wird Mobiliar also nicht mitfinanziert. Alternativ können diese Kosten wieder über ein Nachrangdarlehen abgedeckt werden.  

Die 5 häufigsten Fragen zur Anschlussfinanzierung

Immobiliendarlehen laufen bis zum Ende der Zinsfestschreibung. Zu diesem Zeitpunkt sind aber die wenigsten Kredite bereits abbezahlt. Kann die Restschuld dann nicht auf einen Schlag zurückgezahlt werden, müssen Sie als Darlehensnehmer für Ihre Immobilie eine Anschlussfinanzierung abschließen. Mit einem Forward-Darlehen sichern Sie sich die aktuell günstigen Zinsen von heute für Ihre Anschlussfinanzierung. 

Bei dieser Finanzierungsart können Sie sich die aktuell guten Zinsen bis zu sechs Jahre vor Ablauf der Sollzinsbindung Ihres laufenden Darlehens für Ihre Anschlussfinanzierung sichern. So räumen Sie das Risiko steigender Zinssätze schon heute elegant aus dem Weg. 

Nein. Wenn eine Zinsfestschreibung ihr reguläres Laufzeitende erreicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten um die Restschuld zu begleichen: 

  1. Ablösung durch Eigenmittel (z.B. Eigenkapital oder durch einen Bausparvertrag-/vermögen) 

  1. Prolongation bei der bisherigen Bank 

  1. Umschuldung zu einer anderen Bank 

Sollten Sie Ihre Restschuld zu einer anderen Bank umschulden, kommen Notar- u. Grundbuchkosten auf Sie zu, welche abhängig von der einzutragenden Grundschuld sind.  

Berechnen Sie diese Kosten ganz bequem mit unserem Immobilienrechner.

Nach Abschluss einer Forwardvereinbarung sind Sie an den Vertrag gebunden und daher auch an den entsprechenden Zinssatz. Mit der Entscheidung sollten Sie sich Zeit lassen und genau überlegen. Das Folgedarlehen soll schließlich zu Ihren aktuellen Lebens- und Finanzverhältnissen passen. Und natürlich sollen Sie es zu den günstigsten Konditionen bekommen. 

Lassen Sie sich hierzu von unseren Finanzierungsexperten einen Einblick zu den tagesaktuellen Konditionen geben. 

Die wichtigsten Fachbegriffe

Der Darlehensbetrag wird auch Darlehenssumme genannt und gibt den benötigen Finanzierungsbedarf wieder. Dieser setzt sich bei einem Kauf aus Kaufpreis, Nebenkosten und Eigenkapital zusammen. 

Oder auch Sollzins genannt, fällt durch die Inanspruchnahme des Kredites durch eine Bank an. Dieser Sollzins wird entweder für einen festen Zeitraum vereinbart oder alle drei Monate angepasst. 

So setzt sich der Sollzins zusammen:  

  • Höhe Darlehenssumme 

  • Tilgungssatz 

  • Dauer der Zinsbindung / Volltilgung 

  • Beleihungsauslauf 

  • Sondertilgung 

  • Bereitstellungsfreie Zeit 

Die Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die anfallen, wenn nach der “bereitstellungszinsfreien Zeit” noch ein Teil ihres Darlehens offen ist. 

Bitte beachten Sie hier die individuell vereinbarten Zinssätze der Banken. In der Regel belaufen sich diese auf 0,25% pro Monat und berechnen sich auf den Teil des Darlehens, welches noch nicht abgerufen wurde. 

Die bereitstellungsfreie Zeit wird in Monaten angegeben und beziffert den Zeitraum, in welchem Ihnen die Bank die Möglichkeit gibt Ihr Darlehen in Anspruch zu nehmen. 

Standardmäßig bieten Ihnen die Banken einen Zeitraum von 1-6 Monaten kostenfrei an. Alles darüber ist oftmals mit einem Zinsaufpreis (+0,2-0,1%) verbunden. 

Fragen Über immo-finanzcheck.de

Immo-Finanzcheck ist eine Tochter der Sparda Bank West, aber gleichzeitig unabhängig. 

Als Baufinanzierungsvermittler vergleichen unsere Spezialisten über 1000 Kreditinstitute für Sie und erstellen Ihnen eine maßgeschneiderte Finanzierungslösung mit den besten Konditionen. 

Die Beratung unserer Kunden führen unsere Finanzierungsberater hauptsächlich telefonisch und in Form einer Online Beratung durch. 

Hierbei können unsere Berater Sie auf den Bildschirm freischalten und sorgen so für mehr Transparenz. 

Als Unternehmen sind wir Großabnehmer für Baufinanzierung und erhalten daher Sonderkonditionen. 

Wir vergleichen zwischen 1000 Banken deutschlandweit. In unserem Vergleich sind namenhafte Großbanken, Online Banken, Privatbanken sowie Versicherungen. 

Die Beratung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.  

Wir setzen auf unsere Kunden und vertrauen daher auf eine ehrliche Kommunikation zwischen Kunde und unseren Beratern.